Mit der staatlichen E-Auto-Förderung werden Privatpersonen beim Leasing von Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden finanziell unterstützt. Die Förderhöhe ist sozial ausgestaltet und orientiert sich am Haushaltseinkommen sowie an der Familiensituation. Je nach Voraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro möglich.
Die Förderung richtet sich an:
Gefördert werden ausschließlich Leasingverträge mit einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten.
Wichtig: Entscheidend ist nicht das aktuelle Einkommen, sondern der Durchschnitt der beiden letzten Steuerbescheide. Diese dürfen jeweils höchstens drei Kalenderjahre alt sein.
Bei Paaren – einschließlich eingetragener Lebenspartnerschaften und eheähnlicher Gemeinschaften – wird das Einkommen beider Partner zusammen berücksichtigt.
Förderung für reine Elektroautos (BEV)
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Ohne Kinder | Mit 1 Kind | Mit 2 oder mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € — 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € — 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € — 85.000 € | — | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € — 90.000 € | — | — | 4.000 € |
| über 90.000 € | — | — | — |
Förderung für Plug-in-Hybride / Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV/REEV)
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Ohne Kinder | Mit 1 Kind | Mit 2 oder mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 € | 3.500,00 € | 4.000,00 € | 4.500,00 € |
| 45.001 € — 60.000 € | 2.500,00 € | 3.000,00 € | 3.500,00 € |
| 60.001 € — 80.000 € | 1.500,00 € | 2.000,00 € | 2.500,00 € |
| 80.001 € — 85.000 € | — | 2.000,00 € | 2.500,00 € |
| 85.001 € — 90.000 € | — | — | 2.500,00 € |
| über 90.000 € | — | — | — |
Die Förderung wird vom Leasingnehmer nach der Zulassung des Fahrzeugs selbst beantragt. Die Auszahlung erfolgt als einmaliger Zuschuss direkt vom Staat.
Die Antragstellung soll vorausslich ab Mai 2026 online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein. Eine rückwirkende Antragstellung ist vorgesehen, sofern das Fahrzeug ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassen wurde.
Der Antrag kann innerhalb von zwölf Monaten nach Fahrzeugzulassung gestellt werden.
Gefördert werden ausschließlich neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw).
Dazu zählen:
• Reine Elektrofahrzeuge (BEV)
• Plug-in-Hybride (PHEV) sowie Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV), sofern sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• maximal 60 g CO₂-Ausstoß pro Kilometer
• mindestens 80 km rein elektrische Reichweite
Nicht förderfähig sind Gebrauchtfahrzeuge – die Förderung gilt ausschließlich für Neuzulassungen.
LEAPMOTOR T03 – Attraktives Leasingangebot für Privatkunden
Hinweis zur Sonderzahlung / staatlichen Elektroförderung
Das Angebot beinhaltet eine Leasingsonderzahlung in Höhe von 3.000,00 € brutto.
Diese Sonderzahlung entspricht der derzeit möglichen staatlichen Elektroprämie für Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 € (gemäß den jeweils geltenden Förderbedingungen).
Die Sonderzahlung ist vor Fahrzeugauslieferung vom Leasingnehmer zu leisten.
Nach der Zulassung und Fahrzeugauslieferung kann die Förderung vom Kunden selbst beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beantragt werden.
Wichtiger Hinweis:
Alle Angaben sind unverbindlich und vorbehaltlich der jeweils gültigen Förderbedingungen.
Die Prüfung der Förderberechtigung sowie die Beantragung und Auszahlung der Förderung erfolgen ausschließlich durch den Kunden.
Die vereinbarte Leasingsonderzahlung ist unabhängig von einer möglichen staatlichen Förderung in voller Höhe zu entrichten – auch dann, wenn keine Förderung gewährt wird.
Weitere Informationen zur staatlichen Förderung finden Sie auf der Internetseite des BMUKN.
Ausstattung:
• Klimaautomatik
• Navigationssystem mit 10,1-Zoll-Touchscreen
• Amazon Music Integration (Anmeldung erforderlich)
• Adaptiver Geschwindigkeitsregler
• Spurhalteassistent
• Frontkollisionswarner mit automatischer Notbremsfunktion
• Toter-Winkel-Warner
• Rückfahrkamera
• Bluetooth-Freisprecheinrichtung
• Keyless Start
• Virtual Cockpit mit 8-Zoll-Display
• Erweiterte Fahrerablenkungswarnsysteme
• Panoramaglasdach mit Sonnenschutz
• 15-Zoll-Leichtmetallfelgen
• Online-Navigation
• Over-the-Air (OTA) Updates
• On-Board-Charger 1-phasig (bis 6,6 kW)
• Mode-2- und Mode-3-Ladekabel
• sowie viele weitere Ausstattungsmerkmale
Gerne passen wir Laufzeit und Laufleistung individuell an Ihre Wünsche an.
Frachtkosten sowie ein eventuell anfallender Rückholservice der Leasingbank sind nicht im Angebot enthalten.
Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen Ihnen ein individuelles Leasingangebot.
💥 BITTE BEACHTEN SIE 💥
Jede Anfrage kostet uns Geld. Wir bitten Sie nur eine Anfrage zu stellen, wenn Sie dieses Fahrzeug verbindlich leasen möchten. Alle Informationen zur Ausstattung sowie zu den Kosten können Sie dem Inserat entnehmen.
Unser Angebot ist freibleibend. Änderungen, Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
Die abgebildeten Fahrzeuge sind Beispielbilder. Sie können in Ausstattung, Farbe oder Modellvariante vom verfügbaren oder angebotenen Fahrzeug abweichen und dienen ausschließlich zu Illustrationszwecken.
| Brutto-Rate | 99,00 € |
|---|---|
| Netto-Rate | 83,19 € |
| Leasing-Sonderzahlung | 3.000,00 € |
|---|---|
| Bereitstellung | 1.330,00 € |
| ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
| x |
| |||||||||||||||
| = |
| |||||||||||||||
| + |
| |||||||||||||||
| = |
| |||||||||||||||
| Vertragslaufzeit | 36 Monate |
|---|---|
| Kilometer pro Jahr | 5.000 km / Jahr |
| Rate | 99,00 € |
| Leasingfaktor | 0,51 |
| Mehr-km Kosten | 4,76 cent / km |
| Minder-km Erstattung | 2,86 cent / km |
| Nettolistenpreis | 16.386,55 € |
| Bruttolistenpreis | 19.500,00 € |
Bestimmt auf der Grundlage der gemessenen CO₂ Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs.
A
B
C
D
E
F
G
| CO₂ Klasse | A |
|---|---|
| CO₂ Emissionen | 0 g / km |
| kombiniert | 16,3 kWh / 100 km |
| Elektrische Reichweite | 265 km |
* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für Fahrzeuge, die nach diesem Datum neu typgenehmigt wurden, keine NEFZ-Werte mehr verfügbar sind.